Eine moderne Videoüberwachung leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und kommt für diverse private und gewerbliche Zwecke zum Einsatz. Trotzdem sind rechtliche Grundlagen vor allem im Datenschutz zu beachten, wenn es um die Erfassung und Speicherung visueller Daten geht. Unser Artikel zeigt Ihnen kompakt die Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung im Hinblick auf den Datenschutz auf.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Überwachung per Video macht Kenntnisse der Rechtslage notwendig.
- DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schaffen einen klaren, rechtlichen Rahmen für die Erfassung und Datenspeicherung, der einzuhalten ist.
- Das „berechtigte Interesse“ der privaten oder betrieblichen Videoüberwachung muss stets im Einklang mit den Rechten der betroffenen Personen stehen.
Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung
Mit einer Kamera für Sicherheit zu sorgen, ist im öffentlichen Raum längst so verbreitet wie auf dem Firmengelände oder privaten Grundstücken. Auch bei einer modernen Alarmanlage für Ihr Gewerbe oder Wohngebäude kommt es durch die intelligente Gesichtserkennung zu einer Erfassung und Speicherung relevanter Daten. Hierbei sind Vorgaben im Datenschutz einzuhalten.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft den grundlegenden Rahmen für die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten aller Art. Ergänzt um die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind private oder gewerbliche Eigentümer verunsichert, was konkret im Datenschutz im Sinne der Betroffenen zu beachten ist.
Zulässige Zwecke der Videoüberwachung
Für die Zulässigkeit ist das „berechtigte Interesse“ ein wichtiger Maßstab. Der Begriff ist nicht eindeutig definiert, in folgenden Bereichen ist jedoch von einem solchen Interesse und der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Videoüberwachung auszugehen:
- Schutz des Eigentums vor Einbruch/Diebstahl
- Gewährleistung der Sicherheit im Arbeitsumfeld
- Verhinderung von Straftaten oder Missbrauch
Ein Gegenüberstellen der schutzwürdigen Interessen und Daten betroffener Personen ist auch bei Akzeptanz einer Videoüberwachung in diesen Fällen notwendig. In der Praxis scheitert es häufig an der bewussten Auseinandersetzung und Kommunikation, um Informationsfreiheit und Datensicherheit in Einklang zu bringen.
Erforderliche Maßnahmen für den Datenschutz
Wenn Sie eine moderne Alarmanlage für Wohnung, Haus oder Firma nutzen oder Ihr Firmengelände mittels Kameras sichern möchten, sind diese Maßnahmen vor der Einführung erforderlich:
- Informieren Sie transparent und leicht verständlich über die geplanten Maßnahmen der Videoüberwachung.
- Zeigen Sie auf, welche Daten konkret erfasst werden und wie lange die Speicherdauer bis zur endgültigen Löschung beträgt.
- Stellen Sie einen umfassenden Schutz der gespeicherten Daten vor einem unbefugten Zugriff sicher.
Welche Maßnahmen individuell zulässig sind und wo rechtliche Probleme drohen könnten, lassen sich im Vorfeld mit Fachkräften wie einem externen Datenschutzbeauftragten abklären.
Fazit zur rechtssicheren Datenverarbeitung
Videoüberwachung unterliegt einem strikten, rechtlichen Rahmen und setzt speziell im Datenschutz einen umfassende Einarbeitung ins Thema voraus. Hier beraten Sie unsere Experten für alle privaten und gewerblichen Einsatzzwecke gerne, damit Sie unsere Video- und Sicherheitssysteme absolut rechtssicher im Sinne des Datenschutzes einsetzen können.